Bei der Gestaltung von gesellschaftsrechtlichen Dokumenten ist ganz grundlegend vom wirtschaftlichen Ziel des Mandanten auszugehen. In dieser Phase sind alle rechtlichen Erwägungen bezüglich Zulässigkeit, Wirksamkeit u.ä. zunächst außen vor zu lassen. Herauszufinden ist das, was der Mandant wünscht und erreichen möchte.
Erst in der zweiten Phase ist eine Übersetzung der wirtschaftlichen Ziele in rechtliche Ziele vorzunehmen. Möchten Sie als Gesellschafter beispielsweise im Außenverhältnis nicht mit Ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft einstehen, ist dies rechtlich als Wunsch zur Gründung einer Kapitalgesellschaft zu verstehen, bei der - im Gegensatz zu Personengesellschaften - Haftungsbeschränkungen existieren.
In der dritten Phase ist zu ergründen, wie und inwieweit die rechtlichen Ziele tatsächlich umgesetzt werden können, oder ob beispielsweise gesetzliche Hindernisse bestehen. Die einzelnen Dokumente werden sodann erstellt und aufeinander abgestimmt.
In der vierten und letzten Phase gilt es, die gefundenen Ergebnisse mit dem Mandanten abzugleichen und eventuell nochmals Anpassungen vorzunehmen.