Unser Fachgebiet: Vertragsrecht

Sie sind gewerblich tätig (z.B. als Unternehmen, als Selbständiger, als Freiberufler o.ä.) und haben Fragen oder rechtliche Probleme im Zusammenhang mit einem Vertrag?
Wir können Ihnen helfen.
Benjamin Schell
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus tausenden von Mandaten und Beratungsfällen.

PWir kennen die juristischen Tricks und Kniffe und wissen diese zu Ihren Gunsten einzusetzen. Im Folgenden erfahren Sie, wobei wir Ihnen helfen können.

Wir beraten Sie u.a. in folgenden Situationen:

Sie befinden sich in einem Vertragsverhältnis mit einer anderen Partei und es treten Probleme oder Rechtsfragen auf.
Wir kennen uns u.a. mit folgenden Vertragsarten aus:
Kaufverträge / Werkverträge / Dienstverträge / Mietverträge / Leasingverträge u.v.m.
Sie brauchen einen oder mehrere wasserdichte Verträge, z.B. Ihre eigenen AGB, oder einen Vertrag für eine spezielle Situation, z.B. eine größere Transaktion.
Sie wollen Ihre Rechte aus einem Vertrag geltend machen, z.B. soll die andere Partei endlich zahlen.
Sie möchten sich gegen die Inanspruchnahme durch eine andere Partei wehren, z.B. Mängelrechte geltend machen, die Zahlung verweigern o.ä.
Ihre Situation ist nicht dabei? Sprechen Sie uns trotzdem gerne völlig unverbindlich an.
Wir sind eine bundesweit tätige Anwaltskanzlei und u.a. auf das Vertragsrecht spezialisiert.
Sie erhalten exzellente Rechtsberatung in ausgesuchten Rechtsgebieten.
Unser Beratungsansatz ist hochmodern. Durch den Einsatz von Technologie und Menschlichkeit schaffen wir für Sie ein angenehmes Mandantenerlebnis.
Ausgewiesene Fachkompetenz
Durch unsere enge Spezialisierung haben wir Fachwissen aufgebaut und kennen alle "Tricks und Kniffe". Unsere Fachkompetenz ist durch die Rechtsanwaltskammer durch Verleihung des Titel "Fachanwalts" offiziell bestätigt.
Schnelle Terminvergabe
Ihre Anfrage beginnt in der Regel mit einem ersten Telefongespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt. Hier klären wir unverbindlich, ob und wie wir Ihnen helfen können.
Den meisten Mandanten können wir innerhalb von 48h ab Anfrage einen Beratungstermin anbieten.
Wir finden heraus, was Sie WIRKLICH brauchen
Wir schreiben Ihnen nicht ungefragt seitenlange Gutachten. Wir konzentrieren uns auf das Wesentliche und liefern Ihnen, was Sie *wirklich* weiterbringt.
Wir arbeiten auf Augenhöhe mit Ihnen
Es ist unsere Priorität, eine gute und vertrauensvolle Beziehung zu unseren Mandanten aufzubauen. Wir nutzen "Legal Tech", moderne Software (z.B. E-Akte) und einen hochmodernen Beratungsansatz und schaffen so Effizienz. Die Zeit, die wir dadurch sparen, investieren wir in die Beziehung zu unseren Mandanten.

Was ist unter "Vertragsrecht" zu verstehen?

Das Vertragsrecht beschäftigt sich mit den besonderen Rechtsbeziehungen zwischen zwei oder mehr Parteien, die durch ausdrückliche oder schlüssige Willenserklärungen zustande kommen. Davon abzugrenzen sind die Rechtsbeziehungen, die zwischen Jedermann auch ohne eine vorangegangene Einigung bestehen (z.B. die Rechtsbeziehung zum Nachbarn).
Verträge können prinzipiell schriftlich oder auch mündlich geschlossen werden. Streitigkeiten entstehen oft darüber, ob überhaupt ein Vertrag geschlossen wurde und mit welchem Inhalt. Oder die eine Partei hält sich nicht an vertragliche Absprachen und die andere möchte ihre Rechte aus dem Vertrag durchsetzen.

Was sind häufige Beratungssituationen?

Beratungssituationen im Vertragsrecht, die anwaltlicher Hilfe bedürfen, sind häufig die folgenden:
  • Sie wollen einen Vertrag schließen und brauchen ein rechtssicheres und “wasserdichtes” Vertragsdokument. Sie wissen aber nicht, an was alles zu denken ist.
  • Sie stecken in einem Vertrag und die andere Partei hält sich nicht an bestimmte Absprachen, erbringt bestimmte Leistungen nicht oder zahlt schlicht nicht. Sie brauchen Rat, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.
  • Ihr Vertragspartner will eine bestimmte Leistung aus dem Vertrag von Ihnen erzwingen (z.B. Lieferung, Zahlung, Unterlassung o.ä.). Sie haben aber gute Gründe, dies nicht zu tun. Sie wollen sich wehren und dabei rechtlich absichern.
  • Sie haben einen Vertrag geschlossen und benötigen eine Einschätzung hinsichtlich der Rechtslage. Wie kommen Sie schnellstmöglich wieder aus dem Vertrag? Oder: Dürfen Sie eine bestimmte Maßnahme, die Sie vorhaben, durchführen? Oder würde dies gegen den Vertrag verstoßen?

Eine Auswahl unserer Mandanten

... und hunderte andere ...
Dies ist nur eine kleine Auswahl der Mandanten, die wir bisher betreuen durften. Daneben stehen viele weitere, denen wir in der Bandbreite einer kleinen Erstberatung bis hin zu großen Beratungsprojekten helfen durften.
EnBW AG
Wir haben die Konzernmutter sowie verschiedene Tochergesellschaften gesellschaftsrechtlich bei verschiedenen Strukturmaßnahmen betreut. Wir unterstützten die Fachabteillungen bei ihren Rechtsfragen, entwarfen Verträge und verhandelten mit den Vertragspartnern.
Accenture
Wir haben die interne Rechtsabteilung bei der Vertragsdokumentation zu Beratungsprojekten unterstützt. Die Projekte hatten einen Umfang von ca. 30.000 EUR bis zu 50 Mio. Euro.

IGEL Technology
Wir untersützten die interne Rechtsabteilung bei allen Rechtsfragen, die auftauchten. Dies waren insbesondere eingehende Angebot für zugekaufte Leistungen. Ferner wurde die Mandantin bei der Vertragsdokumentation der eigenen Produkte beraten.
MustHave Global
Wir betreuen das Unternehmen mit seinem Netzwerk laufend, halten die eigenen Verträge auf dem Laufenden und klären auftauchende Probleme.
Ferner halten wir den Onlineshop aktuell und arbeiten neue Rechtsthemen ein.
... und hunderte andere ...
Dies ist nur eine kleine Auswahl der Mandanten, die wir bisher betreuen durften. Daneben stehen viele weitere, denen wir in der Bandbreite einer kleinen Erstberatung bis hin zu großen Beratungsprojekten helfen durften.
EnBW AG
Wir haben die Konzernmutter sowie verschiedene Tochergesellschaften gesellschaftsrechtlich bei verschiedenen Strukturmaßnahmen betreut. Wir unterstützten die Fachabteillungen bei ihren Rechtsfragen, entwarfen Verträge und verhandelten mit den Vertragspartnern.
Accenture
Wir haben die interne Rechtsabteilung bei der Vertragsdokumentation zu Beratungsprojekten unterstützt. Die Projekte hatten einen Umfang von ca. 30.000 EUR bis zu 50 Mio. Euro.

Welche Verträge gibt es? Bei welchen können wir helfen?

Es gibt jede Menge Vertragsarten. Im Folgenden bieten wir eine Auswahl an Vertragsarten, in denen wir spezialisierte Kenntnisse vorweisen.
(Ist Ihr Vertrag nicht dabei? Dann fragen Sie im Zweifel trotzdem gerne nach. Falls wir nicht helfen können, können wir Sie möglicherweise an einen passenden Kollegen vermitteln.)
  • Kaufvertragsrecht, auch Handelskauf und Internationales Kaufrecht
  • Unternehmenskaufverträge
  • Dienstvertragsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Darlehensvertragsrecht
  • Franchising
  • Gesellschaftsvertragsrecht
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • u.a.

Wie wir Ihnen in Ihrer Situation helfen können.

Die passende Maßnahme zu Ihrem Fall hängt natürlich von der Situation im Einzelfall ab.
(Bitte beachten Sie vorab, dass wir in aller Regel nur gewerbliche bzw. freiberufliche Mandanten betreuen, gerne auch im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit. Private Mandate übernehmen wir nur in besonderen geeigneten Fällen. Im Zweifel können Sie gerne anfragen.)

1. Ist-Analyse

An erster Stelle steht eine Analyse der Ist-Situation. Alle einschlägigen Dokumente – soweit vorhanden – sind zu sichten. Das betrifft z.B. natürlich den Vertrag, um den es geht. Aber auch Nebendokumente können interessant sein, z.B. Emails, Vorverträge, Vertragsentwürfe etc. Auch was mündlich über den Vertrag besprochen wurde ist relevant.

2. Zielklärung

Weiter ist zu klären, was genau Ziel des Mandanten ist. So kann er zum einen die Gegenseite aus dem Vertrag in Anspruch nehmen wollen. Insofern müsste dann der Vertrag eine entsprechende Grundlage bieten. Falls nicht wäre zu überprüfen, ob es andere, ähnliche Ansprüche gibt oder ob der Mandant auf andere Weise zu seinem Ziel gelangen kann. Vielleicht möchte der Mandant auch nur eine Auskunft auf eine konkrete Rechtsfrage, z.B. ob der Vertrag kündbar ist o.ä. Dann müsste dies in angemessener Form begutachtet werden.

3. Umsetzung

Schließlich ist das gefundene Ergebnis umzusetzen. Entweder begnügt sich der Mandant mit dem Ergebnis und macht nun wieder auf eigene Faust weiter. Oder, häufiger und oftmals auch ratsamer ist es, den Rechtsanwalt aufgrund einer anwaltlichen Vollmacht zu beauftragen, an die Gegenseite heranzutreten und die jeweiligen Rechte geltend zu machen. Außergerichtlich kann dies in einem Anwaltsbrief geschehen. Wenn alles fehlschlägt kommen auch der Erlass eines Mahnbescheids oder eine Klage zu den Zivilgerichten in Betracht.

Übersicht: Anwaltliches Vorgehen im Vertragsrecht

  • Aufnahme der Situation im Erstberatungsgespräch
  • Vollständige Sichtung aller Dokumente, Beweise etc.
  • Begutachtung der Rechtslage und Vorschlag zum weiteren Vorgehen
  • Vorbereitung der weiteren Maßnahmen (z.B. Anwaltsbrief, Klage o.ä.)
  • Rücksprache mit Mandantschaft und dann Freigabe der Maßnahme

Gestaltung von Verträgen

Bei der Gestaltung von Verträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ganz grundlegend vom wirtschaftlichen Ziel des Mandanten auszugehen. In dieser Phase sind alle rechtlichen Erwägungen bezüglich Zulässigkeit, Wirksamkeit u.ä. zunächst außen vor zu lassen. Herauszufinden ist das, was der Mandant wünscht und erreichen möchte.
Erst in der zweiten Phase ist eine Übersetzung der wirtschaftlichen Ziele in rechtliche Ziele vorzunehmen. Möchte der Mandant beispielsweise wirtschaftlich nicht für Fehlverhalten Dritter einstehen müssen, ist dies rechtlich als Wunsch nach einer Haftungsbegrenzung zu deuten.
In der dritten Phase ist zu ergründen, wie und inwieweit die rechtlichen Ziele tatsächlich umgesetzt werden können, oder ob beispielsweise gesetzliche Hindernisse bestehen. Die einzelnen Klauseln werden formuliert und aufeinander abgestimmt.
In der vierten und letzten Phase gilt es, die gefundenen Ergebnisse mit dem Mandanten abzugleichen und eventuell nochmals Anpassungen vorzunehmen.
Bei streitigen Auseinandersetzungen
Zwischen Vertragspartnern kann allerhand passieren. Leistungen können nicht wie versprochen erbracht worden sein, der Kunde zahlt nicht, oder man möchte aus einem schlechten Vertrag vorzeitig aussteigen. So gehen wir in aller Regel vor:
  • Aufnahme der Situation im Erstberatungsgespräch oder am Telefon
  • Vollständige Sichtung aller Dokumente, Beweise etc.
  • Begutachtung der Rechtslage und Vorschlag zum weiteren Vorgehen
  • Vorbereitung der weiteren Maßnahmen (z.B. Anwaltsbrief, Klage o.ä.)
  • Ständige Rücksprache mit Ihnen und dann ggf. Freigabe der Maßnahme

Spezialfall: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Einen Sonderfall im Vertragsrecht stellen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dar. Sie sind im Grunde Teile von selbständigen Verträgen, die von einer Partei einseitig gestellt werden und für eine vielfache Verwendung vorformuliert sind. Sie sind unablässig, um im schnelllebigen Handelsverkehr nicht jedes Mal aufs Neue alle Einzelheiten aushandeln zu müssen.
Sie bieten aber auch Missbrauchspotenzial, da bei einem Machtgefälle zwischen den Vertragsparteien eine Seite oftmals ihre Vertragsklauseln ohne zur Verhandlung gezwungen zu sein durchsetzen könnte. Deshalb unterliegen Allgemeine Geschäftsbedingungen der richterlichen Inhaltskontrolle, d.h. werden besonders streng auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Die Vorgaben des Gesetzes und auch der Rechtsprechung diesbezüglich zu kennen ist unerlässlich um wirksame Vertragsklauseln verfassen zu können.
Besonders anspruchsvoll ist das Verfassen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs. Durch vor allem europarechtliche Vorgaben zum Verbraucherschutz sind strenge Formalien einzuhalten. Bei Nichtbeachtung drohen große Teile und Klauseln des Vertrags unwirksam zu werden.
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