Bei der Gestaltung von Verträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ganz grundlegend vom wirtschaftlichen Ziel des Mandanten auszugehen. In dieser Phase sind alle rechtlichen Erwägungen bezüglich Zulässigkeit, Wirksamkeit u.ä. zunächst außen vor zu lassen. Herauszufinden ist das, was der Mandant wünscht und erreichen möchte.
Erst in der zweiten Phase ist eine Übersetzung der wirtschaftlichen Ziele in rechtliche Ziele vorzunehmen. Möchte der Mandant beispielsweise wirtschaftlich nicht für Fehlverhalten Dritter einstehen müssen, ist dies rechtlich als Wunsch nach einer Haftungsbegrenzung zu deuten.
In der dritten Phase ist zu ergründen, wie und inwieweit die rechtlichen Ziele tatsächlich umgesetzt werden können, oder ob beispielsweise gesetzliche Hindernisse bestehen. Die einzelnen Klauseln werden formuliert und aufeinander abgestimmt.
In der vierten und letzten Phase gilt es, die gefundenen Ergebnisse mit dem Mandanten abzugleichen und eventuell nochmals Anpassungen vorzunehmen.