Benjamin Schell
Rechtsanwalt und Fachanwalt
Herzlich Willkommen!
Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus tausenden von Mandaten und Beratungsfällen. Wir kennen die juristischen Tricks und Kniffe und wissen diese zu Ihren Gunsten einzusetzen.
Im Folgenden erfahren Sie, wobei wir Ihnen helfen können.
Wir beraten Sie u.a. in folgenden Fragestellungen:
Sie möchten wissen, ob die Strukturen und Abläufe in Ihrem Unternehmen den Anforderungen der DSGVO und des BDSG entsprechen?
Sie wollen Auskunft darüber, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den Anforderungen nach der DSGVO und des BDSG gerecht zu werden?
Sie möchten die Daten Ihrer Kunden, beschäftigten Personen und Kooperationspartner bestmöglich schützen?
Sie brauchen Unterstützung bei der Erstellung von Dokumenten im Sinne der DSGVO, z.B. Auftragsverarbeitungsvertrag, Verarbeitungsverzeichnis?
Sie wollen gegen eine behördliche Maßnahme vorgehen oder sich gegen eine Inanspruchnahme auf Zahlung von Schadensersatz verteidigen?
Ihre Situation ist nicht dabei? Sprechen Sie uns trotzdem gerne völlig unverbindlich an.
Wir sind eine bundesweit tätige Anwaltskanzlei und u.a. auf das Vertragsrecht spezialisiert.
Sie erhalten exzellente Rechtsberatung in ausgesuchten Rechtsgebieten.
Unser Beratungsansatz ist hochmodern. Durch den Einsatz von Technologie und Menschlichkeit schaffen wir für Sie ein angenehmes Mandantenerlebnis.
Ausgewiesene Fachkompetenz
Durch unsere enge Spezialisierung haben wir Fachwissen aufgebaut und kennen alle "Tricks und Kniffe". Unsere Fachkompetenz ist durch die Rechtsanwaltskammer durch Verleihung des Titel "Fachanwalts" offiziell bestätigt.
Schnelle Terminvergabe
Ihre Anfrage beginnt in der Regel mit einem ersten Telefongespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt. Hier klären wir unverbindlich, ob und wie wir Ihnen helfen können.
Den meisten Mandanten können wir innerhalb von 48h ab Anfrage einen Beratungstermin anbieten.
Wir finden heraus, was Sie WIRKLICH brauchen
Wir schreiben Ihnen nicht ungefragt seitenlange Gutachten. Wir konzentrieren uns auf das Wesentliche und liefern Ihnen, was Sie *wirklich* weiterbringt.
Wir arbeiten auf Augenhöhe mit Ihnen
Es ist unsere Priorität, eine gute und vertrauensvolle Beziehung zu unseren Mandanten aufzubauen. Wir nutzen "Legal Tech", moderne Software (z.B. E-Akte) und einen hochmodernen Beratungsansatz und schaffen so Effizienz. Die Zeit, die wir dadurch sparen, investieren wir in die Beziehung zu unseren Mandanten.
Benjamin Schell
Rechtsanwalt und Fachanwalt
Wir haben schon (fast) alles gesehen. Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus hunderten von Mandaten.
Wir kennen die juristischen Tricks und Kniffe und wissen diese sehr wohl zu Ihren Gunsten einzusetzen. Im Folgenden eine Auswahl unserer bisherigen Mandanten und was wir für diese umgesetzt haben.
Was ist unter "Datenschutzrecht" zu verstehen?
Das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union am 25. Mai 2018 hat insbesondere für Unternehmen die Erforderlichkeit nach sich gezogen, zahlreiche Maßnahmen zu ergreifen, um personenbezogene Daten natürlicher Personen zu schützen. Mit der fortlaufenden Digitalisierung in Unternehmen und der stetigen Einführung neuer digitaler Anwendungen, steigen die Anforderungen an die Gewährleistung des Schutzes personen-bezogener Daten.
Das Gesetz sieht vor, etwaige Verstöße zu sanktionieren und enthält für die betroffene Person eine Anspruchsgrundlage bei einer Rechtsverletzung von dem Verantwortlichen Schadensersatz zu verlangen.
Was sind häufige Probleme?
Beratungssituationen im Datenschutzrecht, die anwaltlicher Hilfe bedürfen, sind häufig die folgenden:
- Sie wollen ein Unternehmen gründen und möchten den Datenschutz und die Datensicherheit der Daten Ihrer Kunden, beschäftigten Personen und Kooperationspartner gewährleisten. Sie wissen aber nicht, an was alles zu denken ist.
- Sie führen bereits ein Unternehmen und möchten wissen, ob Ihre Abläufe und Strukturen datenschutzkonform sind. Sie brauchen eine Analyse, ob Sie die erforderlichen Anforderungen erfüllen.
- Sie möchten in Ihrem Unternehmen neue digitale Anwendungen einführen. Sie wissen nicht, ob diese datenschutzkonform sind bzw. wie eine Datenschutzkonformität herbeizuführen ist.
- Eine betroffene Person macht gegen Sie einen Anspruch auf Schadenersatz aufgrund einer etwaigen Rechtsverletzung aus einem Recht im Sinne der DSGVO geltend. Sie wollen sich wehren.
Welche Anforderungen stellt die DSGVO?
Bei der Umsetzung welcher Maßnahmen können wir helfen?
Der Gesetzgeber sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um dem Datenschutz gerecht zu werden. Dabei sind insbesondere zahlreiche Analysen durchzuführen und Dokumente zu erstellen, um den datenschutzkonformen Umgang mit jeglichen Daten vorzuweisen. Im Folgenden bieten wir eine Auswahl an Dokumenten an, bei deren Erstellung wir Sie unterstützen können.
(Benötigen Sie die Erstellung eines anderen Dokuments? Dann fragen Sie im Zweifel trotzdem gerne nach. Falls wir nicht helfen können, können wir Sie möglicherweise an einen passenden Kollegen vermitteln.)
- Auftragsverarbeitungsverträge
- Vereinbarungen über die Gemeinsame Verantwortlichkeit
- Vereinbarungen über die Datenverarbeitung in Drittländern, insb. Standardvertragsklauseln
- Dokumentation technisch organisatorischer Maßnahmen
- Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten
- Datenschutzerklärungen
- Datenschutzhinweise
- u.a.
Übersicht: Anwaltliches Vorgehen im Datenschutzrecht
In der Regel raten wir zu folgender Vorgehensweise:
- Wir übernehmen sämtliche datenschutzrechtliche Fragestellungen, die sich in Ihrem Unternehmen stellen.
- Wir fertigen sowohl einzelne Datenschutzerklärungen als auch umfassende Datenschutz-Richtlinien, Verträge u.a.
- Gerne übernehmen wir auch den Aufbau des grundlegenden Datenschutzmanagement-Systems.
- Aus berufsrechtlichen Gründen können wir nicht den externen Datenschutzbeauftragten stellen. Allerdings arbeiten wir hier vertrauensvoll mit externen Fachunternehmen zusammen.
- Übergabe der Ergebnisse in dokumentierter Form.
- Rücksprache mit Mandantschaft und dann Freigabe der Maßnahme
Analyse unternehmensinterne Strukturen
Um umfassend zu prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um insbesondere den Schutz personenbezogener Daten im Unternehmen zu gewährleisten, wird es primär erforderlich sein, die konkreten Anwendungen und Tätigkeiten, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, dahingehend zu überprüfen, ob diese datenschutzkonform sind. Ferner ist zu analysieren, wie unternehmensinterne Abläufe den datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht werden können.
Erstellen von Dokumenten
Nach einer umfassenden Prüfung sind geeignete Dokumente wie etwa Vereinbarungen, Datenschutzerklärungen und Verzeichnisse zu erstellen. Zudem ist zu erörtern, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine stetige Datenschutzkonformität des Unternehmens sicherzustellen.
Sonderfall: Sanktionen und Klagen im Datenschutzrecht
Im Bereich des Datenschutzrechts liegt der Schwerpunkt in der Rechtsberatung, die die Inanspruchnahme auf Schadensersatz oder die behördliche Sanktionierung vermeiden soll. Dennoch kommt es vor, dass die Mandantschaft in Anspruch genommen wird oder behördliche Maßnahmen gegen sie ergriffen werden. Auch in solchen Fällen stehen wir Ihnen rechtsberatend zur Seite und helfen Ihnen dabei, Ihre Interessen durchzusetzen.
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