Unser Fachgebiet: IT‒Recht

Sie erbringen IT-Dienstleistungen und/oder vertreiben Software- und Hardwareprodukte? Sie benötigen hierfür Vertragsvorlagen oder einen Rechtsrat?
Oder Sie haben Rechtsfragen zu dem Einkauf von IT-Produkten für Ihr Unternehmen?
Wir können Ihnen helfen.
Benjamin Schell
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Herzlich Willkommen!

Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus tausenden von Mandaten und Beratungsfällen. Wir kennen die juristischen Tricks und Kniffe und wissen diese zu Ihren Gunsten einzusetzen.
Im Folgenden erfahren Sie, wobei wir Ihnen helfen können.

Wir beraten Sie u.a. in folgenden Fragestellungen:

Sie benötigen Softwarelizenzbestimmungen für Ihre digitalen Produkte.
Sie benötigen Verträge für eine Überlassung von Hard-/Software.
Sie benötigen Verträge für die Erbringung von IT-Dienstleistungen.
Sie nehmen an privaten oder öffentlichen Ausschreibungen teil und benötigen rechtliche Unterstützung und Management.
Sie möchten wissen, was zu beachten ist, wenn Sie bei der Herstellung und Vermarktung von Software Hard-/ Software von Dritten einsetzen.
Sie wollen Ihre Software rechtlich schützen.
Ihre Situation ist nicht dabei? Sprechen Sie uns trotzdem gerne völlig unverbindlich an.
Wir sind eine bundesweit tätige Anwaltskanzlei und u.a. auf das IT-Recht spezialisiert.
Sie erhalten exzellente Rechtsberatung in ausgesuchten Rechtsgebieten.
Unser Beratungsansatz ist hochmodern. Durch den Einsatz von Technologie und Menschlichkeit schaffen wir für Sie ein angenehmes Mandantenerlebnis.
Ausgewiesene Fachkompetenz
Durch unsere enge Spezialisierung haben wir Fachwissen aufgebaut und kennen alle "Tricks und Kniffe". Unsere Fachkompetenz ist durch die Rechtsanwaltskammer durch Verleihung des Titel "Fachanwalts" offiziell bestätigt.
Schnelle Terminvergabe
Ihre Anfrage beginnt in der Regel mit einem ersten Telefongespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt. Hier klären wir unverbindlich, ob und wie wir Ihnen helfen können.
Den meisten Mandanten können wir innerhalb von 48h ab Anfrage einen Beratungstermin anbieten.
Wir finden heraus, was Sie WIRKLICH brauchen
Wir schreiben Ihnen nicht ungefragt seitenlange Gutachten. Wir konzentrieren uns auf das Wesentliche und liefern Ihnen, was Sie *wirklich* weiterbringt.
Wir arbeiten auf Augenhöhe mit Ihnen
Es ist unsere Priorität, eine gute und vertrauensvolle Beziehung zu unseren Mandanten aufzubauen. Wir nutzen "Legal Tech", KI-Tools, moderne Software (z.B. E-Akte) und einen hochmodernen Beratungsansatz und schaffen so Effizienz. Die Zeit, die wir dadurch sparen, investieren wir in die Beziehung zu unseren Mandanten.

Was ist unter "IT-Recht" zu verstehen?

Das IT-Recht umfasst alle Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit Hard- und Software sowie Dienstleistungen in der IT-Branche stellen. Insbesondere fallen alle Aspekte der Herstellung und Vermarktung von Hard- und Software in diesen Rechtsbereich.
Im Rahmen des IT-Rechts sind auch arbeitsrechtliche Themen zu beachten, z.B. wie Erfindungen beschäftigter Personen zu behandeln sind. Zudem sind Fragestellungen zur Datensicherheit und zum Datenschutz Teil dieses Rechtsgebiets. Auch die Vertragsgestaltung und die Existenz von Schutzrechten spielt eine große Rolle für Hard- und Software sowie Dienstleistungen im IT-Bereich.
Software
Hinsichtlich Software regelt es die Entstehung von Rechten an der Software (hauptsächlich Urheberrechte) sowie deren Übertragung. Software kann u.a. verkauft (Kaufrecht), vermietet (Mietrecht) oder lizenziert werden (Lizenzrecht). Ferner ist die Wartung der Software ein zentraler Baustein von Softwareverträgen. Der Umfang der Wartungsleistungen ist in sogenannten Service Level Agreements (SLA) festzulegen.
IT-Projekte
Wird die Programmierung einer individuellen Software in Auftrag gegeben, ist meistens aufgrund des großen Umfangs des Auftrags ein IT-Projektvertrag notwendig. Dieser sollte die Anforderungen und den zeitlichen wie inhaltlichen Projektablauf passend regeln.
Hardware
Ferner geht es um die Anschaffung, den Verkauf und den Vertrieb von Software. Dies ist großteils durch die “klassischen” Gebiete des Zivilrechts, also vor allem das Kaufrecht, das Werkvertragsrecht und das Mietrecht geregelt. Selbstverständlich sind aber auch hier die branchenspezifischen Besonderheiten zu beachten.
E-Commerce
Der Handel und Vertrieb über digitale Kommunikationsmittel ist besonders reguliert. Die strengen und komplexen Vorgaben des Verbraucherschutzrechts, des AGB-Rechts sowie des Telekommunikationsrechts sind zu beachten. Dies betrifft vor allem Onlineshops.
Datenschutz
 Auch das weitreichende Thema Datenschutz wird gemeinhin dem IT-Recht zugeordnet. Datenverarbeitungsvorgänge sind auf deren Legalität zu prüfen und IT-Sicherheitstechnisch abzusichern.
Künstliche Intelligenz
Der Einsatz von Software aus dem Bereich Künstlicher Intelligenz / Artificial Intelligence / KI / AI erfordert vor allem die Beachtung regulatorischer Vorgaben wie des AI Acts. Außerdem ergeben sich vertragsrechtliche Fragen zwischen Anbieter, Nutzer und Vertrieb solcher Tools.


Eine Auswahl unserer Mandanten

MustHave Global
Wir betreuen das Unternehmen mit seinem Netzwerk laufend, halten die eigenen Verträge auf dem Laufenden und klären auftauchende Probleme.
Ferner halten wir den Onlineshop aktuell und arbeiten neue Rechtsthemen ein.
... und hunderte andere ...
Dies ist nur eine kleine Auswahl der Mandanten, die wir bisher betreuen durften. Daneben stehen viele weitere, denen wir in der Bandbreite einer kleinen Erstberatung bis hin zu großen Beratungsprojekten helfen durften.
EnBW AG
Wir haben die Konzernmutter sowie verschiedene Tochergesellschaften gesellschaftsrechtlich bei verschiedenen Strukturmaßnahmen betreut. Wir haben verschiedene Transaktionen im Umfang small cap bis big cap betreut.
Accenture
Wir haben die interne Rechtsabteilung bei der Vertragsdokumentation zu Beratungsprojekten unterstützt. Die Projekte hatten einen Umfang von ca. 30.000 EUR bis zu 50 Mio. Euro.

DXC Technology
Wir begleiteten die interne Rechtsabteilung bei allen rechtlichen Fragen zu deren IT-Projekten und zur Datenschutz-Compliance.

IGEL Technology
Wir untersützten die interne Rechtsabteilung bei allen Rechtsfragen, die auftauchten. Dies waren insbesondere eingehende Angebot für zugekaufte Leistungen. Ferner wurde die Mandantin bei der Vertragsdokumentation der eigenen Produkte beraten.
MustHave Global
Wir betreuen das Unternehmen mit seinem Netzwerk laufend, halten die eigenen Verträge auf dem Laufenden und klären auftauchende Probleme.
Ferner halten wir den Onlineshop aktuell und arbeiten neue Rechtsthemen ein.
... und hunderte andere ...
Dies ist nur eine kleine Auswahl der Mandanten, die wir bisher betreuen durften. Daneben stehen viele weitere, denen wir in der Bandbreite einer kleinen Erstberatung bis hin zu großen Beratungsprojekten helfen durften.
EnBW AG
Wir haben die Konzernmutter sowie verschiedene Tochergesellschaften gesellschaftsrechtlich bei verschiedenen Strukturmaßnahmen betreut. Wir haben verschiedene Transaktionen im Umfang small cap bis big cap betreut.
Accenture
Wir haben die interne Rechtsabteilung bei der Vertragsdokumentation zu Beratungsprojekten unterstützt. Die Projekte hatten einen Umfang von ca. 30.000 EUR bis zu 50 Mio. Euro.

Was sind häufige Beratungssituationen?

  • Sie bieten eigene Software im Markt an oder vertreiben die Software dritter Unternehmen. Sie möchten die rechtlichen Chancen und Risiken hierbei identifizieren und benötigen rechtssichere und “wasserdichte” Verträge. Dasselbe gibt in Bezug auf den Vertrieb von Hardware.
  • Sie planen die Entwicklung einer individuellen Software in einem längerfristigen Projekt. Dies erfordert den Einkauf von Dienstleistungen eines Softwareunternehmens und/oder von IT-Beratern und Freelancern. Sie möchten die komplexe Situation in rechtssicheren Vertragsdokumenten klären und dokumentieren. Oder Sie sind umgekehrt das Softwareunternehmen und möchten Ihrerseits eine faire Rechtsbeziehung aufbauen.
  • Sie stecken bereits in einem IT-Vertrag und es tauchen Probleme auf. Ihr Vertragspartner will eine bestimmte Leistung aus dem Vertrag von Ihnen erzwingen (z.B. Lieferung, Zahlung, Nachbesserung o.ä.). Sie haben aber gute Gründe, dies nicht zu tun. Sie wollen sich wehren und dabei rechtlich absichern. Oder umgekehrt: Sie wollen ihren Vertragspartner zur Einhaltung des Vertrags veranlassen.
  • Ihr Unternehmen kommt mit personenbezogenen Daten in Berührung. Sie wollen und müssen die datenschutzrechtlichen Vorgaben einhalten. Was dürfen Sie und was nicht? Was ist zu veranlassen?
  • Sie haben einen Onlineshop und wollen diesen auf alle rechtlichen Aspekte überprüfen lassen. Sie sind sich insbesondere unsicher im Umgang mit den AGB, dem Impressum, den Verbraucherrechten mit Widerrufsbelehrung oder den datenschutzrechtlichen Belangen. Welche Art von Verträgen gibt es? Bei der Erstellung welcher Dokumente können wir behilflich sein?

Unser anwaltliches Vorgehen im IT-Recht:

Bei streitigen Auseinandersetzungen
  • Aufnahme der Situation im Erstberatungsgespräch oder am Telefon
  • Vollständige Sichtung aller Dokumente, Beweise etc.
  • Begutachtung der Rechtslage und Vorschlag zum weiteren Vorgehen
  • Vorbereitung der weiteren Maßnahmen (z.B. Anwaltsbrief, Klage o.ä.)
  • Rücksprache mit Mandantschaft und dann Freigabe der Maßnahme

Bei der Gestaltung von Verträgen
  • Aufnahme der Situation im Erstberatungsgespräch oder am Telefon
  • Erfassen aller wirtschaftlichen Ziele der Mandantschaft – noch unabhängig von jeder rechtlichen Bewertung
  • Rechtliche Prüfung der Mandanteninteressen auf Rechtmäßigkeit und Umsetzbarkeit
  • Erste Vertragsentwürfe
  • Korrektur und Anpassung in Rücksprache mit Mandantschaft bis zur Finalisierung
  • Schulung der betreffenden Mitarbeiter der Mandantschaft zur korrekten Verwendung
Bei der Gestaltung von Dokumenten stehen primär die Interessen der Mandantschaft im Vordergrund. Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen sind so zu erstellen, dass die Rechte der Mandantschaft insbesondere im Hinblick auf Software ausreichend geschützt werden. Zudem ist zu beachten, wie die Interessen der Mandantschaft im Falle einer Rechtsstreitigkeit bestmöglich verfolgt werden. Ferner ist bei der Gestaltung von Vertragstexten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unterscheiden, ob diese ausschließlich zwischen Unternehmern/innen oder zwischen einem/einer Unternehmer/in und einem/einer Verbraucher/in gelten sollen. Im Hinblick darauf sind unterschiedliche gesetzliche Vorgaben zu beachten.

Spezialfall: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Einen Sonderfall auch im IT-Recht, speziell im IT-Vertragsrecht, stellen  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dar. Sie sind im Grunde Teile von selbständigen Verträgen, die von einer Partei einseitig gestellt werden und für eine vielfache Verwendung vorformuliert sind. Sie sind unablässig, und im schnelllebigen Handelsverkehr nicht jedes Mal aufs Neue alle Einzelheiten aushandeln zu müssen.
Sie bieten aber auch Missbrauchspotenzial, da bei einem Machtgefälle zwischen den Vertragsparteien eine Seite oftmals ihre Vertragsklauseln, ohne zur Verhandlung gezwungen zu sein durchsetzen könnte. Deshalb unterliegen Allgemeine Geschäftsbedingungen der richterlichen Inhaltskontrolle, d.h. werden besonders streng auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Die Vorgaben des Gesetzes und auch der Rechtsprechung diesbezüglich zu kennen ist unerlässlich, um wirksame Vertragsklauseln verfassen zu können. Bei Nichtbeachtung drohen große Teile und Klauseln des Vertrags unwirksam zu werden oder sogar die Abmahnung durch Wettbewerber oder Verbände.
Sofern Sie Beratung im IT-Recht und/oder Unterstützung bei der Gestaltung von IT-Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen benötigen, nehmen Sie gerne jetzt Kontakt auf.
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Wenden Sie sich gerne direkte telefonisch an uns. Völlig unverbindlich und ohne Kostenrisiko. Wir klären gerne vorab, ob und wie wir Ihnen helfen können.
Ihr Ansprechpartner im IT-Recht:
Benjamin Schell, mag. iur. Rechtsanwalt, Fachanwalt